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Um gemeinsam eine sichere soziale Wohnraumversorgung in Eberswalde zu gewährleisten, haben die WHG und die Stadt Eberswalde im Mai 2019 eine Kooperationsvereinbarung[1] geschlossen, die ein zusätzliches Angebot an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen stadtweit vorsieht. In der Aufsichtsratssitzung am 21. Mai 2019 haben die Aufsichtsräte diese Kooperation[2] bestätigt.  Im Juni 2020 wurde die Kooperation verlängert. WHG und Stadt Eberswalde haben sich aktuell darauf verständigt, die Kooperation auch zukünftig fortzusetzen.

[1] Und der Kooperationsvertrag in der Praxis?

Freie Wohnungen meldet die WHG an die Stadt Eberswalde. Das Sachgebiet Wohnen im Fachdienst Bürger- und Ordnungsamt wird dann im Benennungsverfahren der WHG berechtigte Personen mit Wohnberechtigungsschein (WBS) benennen, die für die jeweilige Wohnung die Voraussetzungen erfüllen.

[2] Mit dieser Kooperation wird sichergestellt, dass eine bedarfsgerechte Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Eberswalde heute und auch zukünftig erfolgen kann.

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