Als lokal verwurzeltes Wirtschaftsunternehmen übernimmt die WHG Wohnungsbau- und Hausverwaltungs-GmbH bewusst Verantwortung für die Menschen in der Stadt und in der Region. Neben der wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung soll auch das soziale und kulturelle Miteinander aktiv gefördert werden. Im Rahmen der fixierten Bestimmungen können private und gemeinnützige Initiativen sowie kommunale Aufgaben durch Sponsoring und Spenden unterstützt werden.

Aus der Stellung eines Unternehmens in kommunaler Trägerschaft ergibt sich die Pflicht, entsprechende finanzielle Unterstützungen nach transparenten und verständlichen Regelungen durchzuführen. Dies haben wir mit unserer Leitlinie für professionelles, partnerschaftliches und erfolgreiches Sponsoring umgesetzt.

Der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Betätigung der WHG Wohnungsbau- und Hausverwaltungs-GmbH liegt in der Stadt Eberswalde und in der Region. Den Schwerpunkt der Sponsoring- und der Spendentätigkeit bildet dementsprechend die Förderung von lokalen, gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und Veranstaltungen mit nachhaltiger Zielsetzung und regionaler Ausrichtung.

Eine Förderung kommt insbesondere in folgenden Bereichen in Betracht:

  • Breitensport, Bewegungs- und Gesundheitsförderung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen
  • Maßnahmen, Veranstaltungen, Feste und Projekte mit kulturellen, ökologischen, sozialen, sportlichen oder wissenschaftlichen Bezügen, die von der Stadt Eberswalde oder ihren Einrichtungen oder von privaten gemeinnützigen Initiativen durchgeführt werden
  • Aktivitäten, die der Kinder- und Jugendarbeit, der In­tegration von sozial Benachteiligten und Menschen mit Migrationshintergrund nachhaltig dienen,
  • Sportvereine

Als Sponsoringleistungen kommen finanzielle Mittel, Sachmittel, Überlassung von Personal oder von Räumlichkeiten sowie die Übernahme von Transport- oder lnfrastrukturdienstleistungen in Betracht.

Die Vergabe von Sponsoring- beziehungsweise Spendenleistungen erfolgt auf Grundlage eines Antrags des Leistungsempfängers. Der Leistungsempfänger  beschreibt in dem Antrag das zu fördernde Projekt einschließlich des Finanzierungsplanes und erklärt sein Einverständnis, dass die Förderung im Bericht über Sponsoring- und Spendenleistungen veröffentlicht werden kann.

Ihren Antrag richten Sie bitte an:

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Über Ihren Antrag werden wir nach objektiven Kriterien entscheiden.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

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