Balkon-Hausordnung

Sommer auf dem Balkon, der Terrasse und im Garten

Die Sommerzeit bietet ideale Gelegenheiten sich im Freien aufzuhalten. Was für ein Glück, wenn die Wohnung einen Balkon, eine Terrasse oder vielleicht sogar einen kleinen Hausgarten für Aktivitäten bietet. Man kann die Sonne genießen, mit Freunden und Familie Kaffee trinken, und die lauen Abende im Freien verbringen. Es gibt so viele Möglichkeiten. Viele Mieter gestalten sich Ihre Balkone ideenreich und schaffen sich kleine Ruheoasen. Jeder kann seinen Balkon gestalten und hat freie Hand. Es gibt nur wenige Einschränkungen und Ausnahmen. Aber diese sollte man kennen und berücksichtigen. Viele Mieter wollen ihren Balkon oder ihre Terrasse gern ungestört vor fremden Blicken genießen und wollen Ihre Privatsphäre durch einen Sichtschutz schützen.

Unauffällig lautet hier die Devise. Kunststoffvorhänge sind nicht erlaubt. Gegen einen Sonnenschirm hat niemand etwas einzuwenden. Ein hübscher Farbakzent.
Bei alle anderen Veränderungen oder Sichtschutzmaßnahmen muss der Vermieter vorher zustimmen. Handeln Sie nicht drauf los. Das gilt auch für Bohrlöcher und Dübel. Beschädigen Sie nicht die Fassade oder den Balkon. Fragen Sie Ihren Vermieter was erlaubt ist. Wäscheleinen auf dem Balkon sind nicht die beste Art auf dem Balkon die Wäsche zu trocknen. Ideal ist hier das Aufstellen eines Wäscheständers. Damit der Balkon wie eine grüne Oase wirkt, werden Balkonkästen, Blumenkübel oder Pflanzampeln nach Saison und Angebot bepflanzt. Achten Sie darauf, dass das Gießwasser für Ihre Blumen nicht auf den Balkon Ihres darunter wohnenden Nachbars fließt. Auch die Fassade muss vor Gießwasser geschützt sein. Sorgen Sie dafür, dass Blütenblätter nicht die Balkonabflüsse verstopfen. Blütenreste und abgestorbene Blätter sollten nicht vom Balkon geworfen werden. Ihr Nachbar freut sich nicht, wenn diese bei ihm landen. Halten Sie den Balkon, Ihre Terrasse oder Ihren Hausgarten sauber.

Blumenkästen die nicht befestigt sind, können bei Wind eine Gefahr darstellen. Sie gehören auf keinen Fall auf das Fensterbrett. Dies gilt natürlich auch für Blumenampeln oder Rankgitter. Haben Sie große Blumenkübel aufgestellt, so ist unbedingt auf deren Gewicht zu achten. Verzichten Sie auf Rankpflanzen oder Rankgitter, die das Mauerwerk beschädigen könnten. Ansonsten ist es Ihrem guten Geschmack überlassen, welche Blumen Sie pflanzen möchten. Schauen Sie in Ihren Mietvertrag. Hier ist die Nutzung Ihres Balkons, Ihrer Terrasse oder Ihres Hausgartens geregelt. Auch wenn zu Ihrer Wohnung ein Hausgarten gehört, dürfen Sie nicht alles tun oder lassen, was Sie wollen. Beachten Sie auch hier die Nachbarschaftsregeln Ihrer Hausordnung. Gerade das sommerliche Grillen ist nicht einfach so möglich, wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus leben. Nur bei Einfamilienhäusern gilt: Der Garten gehört zum Haus.
Wir wünschen Ihnen jedes Jahr eine schöne Frühlings- und Sommerzeit und freuen uns über blühende Farbtupfer in unserer Stadt.