Hätten Sie das vermutet?
Betriebskosten werden gern immer als die zweite Miete kommuniziert, bei denen die Kosten nicht nur gefühlt stetig steigen, sondern die Vermieter deutschlandweit von der Politik aufgefordert sind, dagegen zu wirken. Es geht um bezahlbare Mieten. Die WHG ist öffentlicher Auftraggeber und somit verpflichtet nicht nur Bauleistungen und Handwerksleistungen, sondern auch Dienstleistungen auszuschreiben.
Die abgerechneten Betriebskosten1 für den WHG Gesamtbestand beliefen sich für 2019 auf rund 8,252 Mio. € (Vorjahr 2018: 8,704 Mio. €). Das sind ca. 452.000€ weniger angefallene Bewirtschaftungskosten für die Mieter als 2018. Davon entfallen rund 2,657 Mio. € (Vorjahr 2018: 2,752 Mio. €) auf Heizkosten und Warmwasser.
1) Insgesamt wurden 6.062 Abrechnungen für 5.790 Wohnungen mit mehr als 345.000 m² Wohnfläche und für 94 Gewerbe mit mehr als 13.700 m² Fläche in 369 Immobilien erstellt. In den Wohnungen der WHG leben mehr als 9.180 Eberswalderinnen und Eberswalder.
WHG punktet mit niedrigen Betriebskosten
Durchschnittlich betragen die kalten Betriebskosten bei der WHG für den Gesamtbestand 1,25€ / m² im Monat (Vorjahr 2018: 1,34 € pro m² im Monat). Für Wohnungen mit Aufzug erhöhen sich die Kosten monatlich um durchschnittlich 0,34 €/ m².
Heizkosten bei WHG 2019 besonders günstig
Besonders günstig im Vergleich zum Durchschnittswert des Landes Brandenburg (0,89 €/m² im Monat, veröffentlicht durch den BBU, Betriebskostenstudie für das abgerechnete Jahr 2018) sind die durchschnittlichen Kosten für eine WHG Wohnung für Heizung/Warmwasser mit 0,73 € pro m² monatlich (Vorjahr 2018: 0,77€ pro m² monatlich).
Die kalten und warmen Betriebskosten für das Jahr 2019 betragen bei der WHG insgesamt 1,99€/ m² (ohne Aufzug) im Monat (Vorjahr 2018: 2,12 €/m² [ohne Aufzug] im Monat) und liegen damit auch ein weiteres Jahr in Folge unter dem Durchschnitt in Brandenburg von 2,12 €/m² [gemäß BBU, Betriebskostenstudie für das abgerechnete Jahr 2018].
Was sind die Kostentreiber bei den Betriebskosten?
Wir, bei der WHG, stellen uns der Aufgabe und verfolgen das Ziel günstige Betriebskosten2 durch Ausschreibungen, die überwiegend europaweit erfolgen müssen, zu erreichen. Dabei ist festzustellen, dass wir als Vermieter tatsächlich nur auf einen Bruchteil der anfallenden Betriebskosten tatsächlich durch Ausschreibungen Einfluss nehmen können. Mehr als 84 % der anfallenden Betriebskosten können wir bei der WHG gar nicht oder nur bedingt beeinflussen, denn es sind Kosten, die durch Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Steuern vorgegeben oder geregelt sind. Ganz neu ist die nun wirksame CO2 Steuer, die schätzungsweise mit mehr als 88.000€ p.a. die Betriebskosten ansteigen lassen. Hier rechnen wir gegenwärtig mit einem Anstieg von 0,43€ / m² 3 jährlich. Rauchwarnmelder, Legionellenprüfungen erhöhen die Sicherheit für die Mieter in den Wohnungen aber eben auch die Betriebskosten.
Kostenarten, die der Vermieter wirklich beeinflussen kann:
Das wären z.B. Hausreinigung, Versicherung, Hausmeister, Sperrmüll, Hausreinigung, Gartenpflege mit einem Kostenanteil von insgesamt nur etwa 16 % der Betriebskosten (0,38€/ m² monatlich). Und auch diese Kosten beinhalten Steuern & Mindestlohnentwicklungen. Bei diesen Kostenarten haben wir z.B. durch Ausschreibungen als öffentlicher Auftraggeber zuletzt bestmögliche Preise erzielt, die sich in den niedrigen Betriebskosten der WHG widerspiegeln und spürbar bei den Mietern ankommen.
Gute Ergebnisse bei Ausschreibungen zu erzielen, wird zunehmend schwieriger. Es gibt Veränderungen am Markt. Zwingend notwenige Ausschreibungsverfahren – oftmals europaweit – sind für die WHG oftmals nicht nur sehr zeitintensiv mit langen Vorbereitungsarbeiten sowie mit einem sehr hohen Verwaltungs- und Kostenaufwand verbunden, sondern bleiben auch, häufiger als früher, ergebnislos, weil sich immer weniger Firmen an öffentlichen Ausschreibungen im vorgegebenen öffentlichen Verfahren – des digitalen Vergabemarktplatzes - beteiligen. Die Auftragsbücher bei Firmen, egal welcher Branche, sind voll und immer weniger nehmen den Aufwand in Kauf, sich an langwierigen öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen.
Die Verantwortung zur Kostensenkung, zur Dämpfung der zweiten Miete, liegt nicht nur beim Vermieter und dem Mieter durch Einsparungen oder Ausschreibungen oder Leistungsbeschränkungen. Die Entwicklung der sogenannten zweiten Miete trifft auf Vermieter mit viel zu wenig Handlungsspielraum für spürbare Kostensenkungen.
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2) bei dem verwendeten Begriff Betriebskosten sind sowohl kalte und warme Betriebskosten gemeint
3) Für eine 60 m² Wohnung sind das zusätzliche Kosten von ca. 25,80€ im Jahr
Foto: WHG