Stadtmitte

Slider Beitrag W4Y

Wohnungsangebote für Studenten und Azubis

WOHN4YOU - ist ein limitiertes Angebot der WHG an ausgewählten Do-it-yourself Handwerkerwohnungen. Das Angebot richtet sich insbesondere an Auszubildende und Studenten, die eine dieser Wohnungen bei der WHG für die Dauer ihre Ausbildungs- und Studienzeit anmieten und mit eigenen kreativen Ideen die Renovierungsarbeiten selbst für das erste eigene Zuhause übernehmen.

Das Angebot gilt für ausgewählte Wohnungen und Standorte und ist nicht überall verfügbar. Die Standorte der Wohnungen verfügen über eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV in der Stadt für kurze Wege und sind besonders geeignet, jungen Menschen die erste eigene Wohnung günstig anzubieten mit vielen Vorteilen bei Abschluss eines Mietvertrages für die Dauer der Ausbildungs- und Studienzeit:

Auszubildende und Studenten erhalten gegen Vorlage des Ausbildungsvertrages bzw. Immatrikulationsbescheinigung ein unschlagbar günstiges Mietangebot für unsere Wohnungen der Kampagne WOHN4YOU:

  • 3 Monate mietfrei (es sind nur die monatlichen Betriebskosten- und Heizkostenvorauszahlung zu zahlen)
  • Einmaliger Renovierungsbonus von bis zu 500€ gegen Vorlage der Rechnungen für die Erstattung von Malerbedarf und Bodenbelag (einlösbar innerhalb von drei Monaten nach Mietbeginn*)
  • Zusätzlich 10 % Mietnachlass auf die Grundmiete ab dem 4. Monat nach Mietbeginn (begrenzt auf 24 Monate*)
  • Es gelten die WHG Teilnahmebedingungen* für das Mietangebot WOHN4YOU veröffentlicht unter whg-ebw.de

*Teilnahmebedingungen WOHN4YOU ab 1.1.2019

Das Angebot WOHN4YOU richtet sich an Auszubildende und Studenten bis zum 27. Lebensjahr. Das Angebot gilt immer für eine Wohnung und nicht pro Person (wenn mehrere Personen in einer WG Form zusammenziehen und eine Wohnung mieten). Bei Mietbeginn ist der 1. Bis 3. Monat mietfrei, es sind nur die Zuschläge, Einbauten, Betriebskosten / Heizkosten zu zahlen. Barauszahlungen erfolgen nicht. Das Angebot ist nicht übertragbar oder mit anderen Angeboten kombinierbar. Der Mietnachlass gilt nur für die Grundmiete und nicht für Zuschläge, Einbauten, Betriebs- und Heizkosten. Der Mietnachlass gilt für den 4. bis zum 24. Monat und kann nur verlängert, wenn während der Mietzeit keine Zahlungsrückstände entstanden sind und die Miete per Lastschrift kostenfrei an den Vermieter ab Mietbeginn überwiesen wird und auch der gültige Ausbildungsvertrages bzw. Immatrikulationsnachweis für weitere 6 – 12 Monate vorliegt. 

Auszubildende und Studenten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können an diesem Angebot teilnehmen, wenn der Mietvertrag durch einen Erziehungsberechtigten mit der WHG geschlossen wird.

Stand: Dezember 2018

jetztkontaktaufnehmen allgemein