Stadtmitte

WHG lässt Gasgeräte & Gasleitungen prüfen

Wenn es um die Sicherheit der Mieter geht, kennt die WHG kein Pardon.

Schon 2018 ist bei der WHG ein großer Checkup durch regionale autorisierte Fachfirmen für alle Gasgeräte und Gasleitungen in den eigenen Immobilien angelaufen. 2019 geht’s es damit weiter.

Die Wartung und Überprüfung der Gasgeräte, Herde, Durchlauferhitzer, Heizungen erfolgen sowieso jährlich. Das sind umlagefähige Betriebskosten.

Auch 2019 geht es in punkto Sicherheit weiter:

Nach den technischen Regeln für Gasinstallationen (TGRI 2008) soll eine Dichtigkeitsprüfung alle 12 Jahre erfolgen. Eine gesetzliche Verpflichtung ist es nicht – aber wir bei der WHG wollen insbesondere bei dem sensiblen Thema Gas unserer Verantwortung gegenüber den Mieterinnen und Mietern für sicheres Wohnen bei der WHG gerecht werden. Jährliche Sichtkontrollen der Objektbetreuer gehören ohnehin schon zu den Verkehrssicherungskontrollen, die die WHG durchführen lässt.

Guckt man in die Gesetze und Verordnungen, wird einem klar, dass der Betreiber einer Gasanlage entsprechend der Bundesverordnung, der AVBGasV, für die technische Anlage die Verantwortung trägt. Die WHG hat mit Abschluss eines Gasliefervertrages für die WHG eigenen Immobilien als Gas Kunde die Verantwortung für die Hausinstallation der Gasleitungen ab dem Übergabepunkt der Hauptabsperreinrichtung. Das BGB sieht den Eigentümer auch in der Verkehrssicherungspflicht für seine Immobilien. Die WHG obliegt als Vermieter darüber hinaus die Prüfungs- und Instandhaltungspflicht für die Immobilien und Wohnungen gegenüber den Mieterinnen und Mietern.

Zuletzt haben wir 2008 in einem großen Gas-Check, die darüber hinaus gehende zusätzliche Überprüfung in unseren Immobilien durchgeführt.

Insgesamt wird der Gas-Check bis einschließlich 2020 realisiert und umfasst insgesamt ca. 180 Immobilien.

Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung nach den Regeln der TRGI G 600 – 2008 / VP Prüfung, die durch die Fachfirmen durchgeführt werden, erfolgen nach einem vorgegebenen Prüfungsdurchlauf. Es werden immer alle Gasleitungen vom Hausanschluss bis hin zu jedem Gasgerät geprüft. Hierbei werden geeichte Messgeräte eingesetzt. Auch die Dauer der Prüfungen ist vorgeben und hängt im Wesentlichen vom Leitungsvolumen ab. So kann eine Prüfung zwischen 10 und 60 Minuten dauern. Die WHG hatte für die Gas-Checks insgesamt sechs Firmen avisiert, von denen gegenwärtig drei Firmen den Gas-Check durchführen. Aufgrund von Kapazitätsengpässen bei den Firmen, kommt es zu Verzögerungen. Auch hier sind bereits der umkämpfte Markt für Handwerksleistungen zu spüren, der geprägt ist von Fachkräftemangel und übermäßiger Auslastungen der Auftragsbücher bei den Handwerksfirmen.

Die Vorbereitungen für eine solche Mammut-Überprüfung ist enorm: seit 2017 arbeiten die Mitarbeiter in der Kundenbetreuung und ReparaturHotline daran, die Prüfungstermine zu organisieren und mit den Mietern abzustimmen. Denn der Zutritt zu den Wohnungen muss sichergestellt sein. Auch kann die Überprüfung nur dann korrekt erfolgen, wenn alle Mieter des Hauses zum Zeitpunkt der Prüfung anwesend sind. Sollten sich daraus notwendige Instandhaltungen ergeben, so werden diese dann durch die Firmen gleich mit erledigt. Dafür hat die WHG für 2018 und 2019 jeweils ein eigenes Budget von 275.000 € jährlich eingeplant. Kosten, die die WHG trägt.

Bislang laufen die Gas-Checks überwiegend störungs- und mängel- frei ab. Die Gas-Hausinstallationen und Geräte sind in einem technisch guten Zustand, so dass Nachfolgearbeiten in einem überschaubaren und geringen Umfang notwendig werden.

Die Mieter tragen nur die umlagefähigen Überprüfungskosten von ca. 35 bis 50 € je Wohnung in Abhängigkeit von der Länge der zu prüfenden Leitungen und Anzahl der Geräte. Die Kosten werden dann in der Betriebskostenabrechnung unter der Position „sonstige Betriebskosten“ abgerechnet. Ein Erläuterungstext zur Abrechnung erleichtert es den Mieterinnen und Mietern die Positionen nachzuvollziehen.